Kredit Lexikon
In diesem Kredit Lexikon finden Sie eine Übersicht von A - Z mit allem Wissenswerten, sowie umfassender Erklärung zu den wichtigsten Begriffen aus dem Kredit, - und Finanzierungsbereich. Unser Kredit Lexikon soll ausserdem dazu dienen, um schon vor der Beantragung des Kredit umfangreiche Informationen über die am häufigsten verwendeten Begriffe der Kreditbanken, bzw. Kreditvermittler einzuholen.
Bitte wählen Sie einen Buchstaben, unter dem Sie Informationen erhalten möchten!
In diesem Kredit Lexikon finden Sie eine Übersicht von A - Z mit allem Wissenswerten, sowie umfassender Erklärung zu den wichtigsten Begriffen aus dem Kredit, - und Finanzierungsbereich. Unser Kredit Lexikon soll ausserdem dazu dienen, um schon vor der Beantragung des Kredit umfangreiche Informationen über die am häufigsten verwendeten Begriffe der Kreditbanken, bzw. Kreditvermittler einzuholen.
Bitte wählen Sie einen Buchstaben, unter dem Sie Informationen erhalten möchten!
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z
Begriff
Definition
Ablösung / Ablösekredit
Als Ablösung bezeichnet man in der Finanzwelt die Rückzahlung eines Kredits durch einen oftmals bei einem anderen Kreditinstitut neu aufgenommen Kredit, dem sog. Ablösekredit. Der Ablösekredit muss allerdings nicht in jedem Fall bei einer anderen Bank aufgenommen worden sein, es kann sich auch durchaus um einen neuen Kredit zu veränderten Bedingungen handeln, welcher bei demselben Kreditinstitut wie der ursprüngliche Kredit aufgenommen wurde. So werden beispielsweise Vor- und Zwischenkredite oftmals durch eine zugeteilte Bausparsumme abgelöst. Somit handelt es sich bei einem Ablösekredit um ein Mittel der Anschlussfinanzierung bzw. der Kreditablöse. Vielfach wird die bevorstehende Ablösung bereits bei der ersten Kreditaufnahme fest mit eingeplant. Generell ist eine Ablösung allerdings nur zum Ablauf von Festzinsvereinbarungen oder bei variabel verzinsten Krediten möglich. Oftmals wird der Begriff „Ablösung“ auch mit „Umschuldung“ gleichgesetzt.
Abschlussgebühr
Bei Vertragsbeginn, d.h. bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine sog. „Abschlussgebühr“ fällig. Erst nach Zahlung dieser Gebühr gilt der Bausparvertrag als eingelöst. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei in der Regel nach der jeweiligen Bausparsumme. Die Abschlussgebühr kann in einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet werden.
Abzahlungsdarlehen
Bei einem Abzahlungsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen mit gleich bleibenden Tilgungsraten (=fällige Zahlungen zur Rückführung des Darlehens) und gleichzeitig fallendem Zinsanteil (=für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtendes Entgelt). Die Zinsen werden dabei stets auf die Restschuld berechnet. Während der Laufzeit wird die Belastung durch die ständig abnehmenden Zinsbeträge also geringer. Bei einem Abzahlungsdarlehen ergibt sich dabei im Gegensatz zum Annuitätendarlehen (=Tilgungsanteil steigt, Zinsanteil sinkt) eine längere Laufzeit oder eine erhebliche höhere Anfangsbelastung für den Kreditnehmer. In manchen Fällen kann auch ein jährlich steigender Tilgungssatz vereinbart werden.
Agio
Der Begriff „Agio“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Im Zusammenhang mit Darlehen handelt es sich bei einem Agio um einen (in der Regel in Prozent angegebenen) Aufschlag auf den Nennwert (gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat) des Darlehens. Auch bei der Ausgabe von Wertpapieren wird in der Regel ein Agio verrechnet (hier üblicherweise als Ausgabeaufschlag bezeichnet). Das Gegenteil des Agios wird Disagio genannt. Beispiel für die Berechnung eines Agio: Wollen Sie ein Wertpapier mit einem Nennwert von 2000 Euro mit einem Agio von 5% kaufen, so müssen Sie insgesamt 2100 Euro bezahlen.
Annuität
Als Annuität bezeichnet man den jährlich für ein Darlehen anfallenden gleichbleibenden Rückzahlungsbeitrag (Rate). Dieser Beitrag setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen wird die abnehmende Zinszahlung und die gleichzeitig zunehmende Tilgungszahlung so errechnet, dass die Gesamtbelastung stets gleich bleibt, also „annuitätisch“ ist. Man spricht hier auch von einem „uniformen Zahlungsstrom“.
Arbeitgeberdarlehen
Bei Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um Darlehen zu ausgesprochen günstigen Bedingungen, die von Arbeitgebern an Betriebsangehörige für den Erwerb von Wohneigentum vergeben werden. Unter bestimmten Bedingungen müssen die für Arbeitnehmer entstehenden geldwerten Vorteile versteuert werden.