Kredit Lexikon
In diesem Kredit Lexikon finden Sie eine Übersicht von A - Z mit allem Wissenswerten, sowie umfassender Erklärung zu den wichtigsten Begriffen aus dem Kredit, - und Finanzierungsbereich. Unser Kredit Lexikon soll ausserdem dazu dienen, um schon vor der Beantragung des Kredit umfangreiche Informationen über die am häufigsten verwendeten Begriffe der Kreditbanken, bzw. Kreditvermittler einzuholen.
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Begriff
Definition
Zahlungsfähigkeit
Als Zahlungsfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeiten und Möglichkeiten eines Kreditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ein anderer Begriff für Zahlungsfähigkeit ist „Solvenz“. Sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen bzw. nachkommen können, so spricht man Zahlungsunfähigkeit bzw. „Insolvenz“.
Zins
Als Zins bezeichnet man das Entgeld, dass vom Kreditnehmer an den Kreditgeber für das gewährte Darlehen gezahlt werden muss; beim Zins handelt es sich also um den Preis für zeitweise überlassenes Geld. Der Zins muss in den meisten Fällen periodisch zurückgezahlt werden und wird in der Regel als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben – dem sog. Nominalzinssatz. Bei Immobilienkrediten werden die Zinsen meist als Jahreszins in „Prozent per anno (% p. a.)“ angegeben („per annum“ = „pro Jahr“). Der in Prozent ausgedrückte Preis für geliehenes Kapital wird als Zinssatz bezeichnet. Die Höhe der Zinssätze richtet sich in der Regel nach der Laufzeit des Kredits. Allerdings sind auch andere Kriterien von Bedeutung, z. B. Art und Rangstelle der Absicherung des Darlehens, Angebot und Nachfrage an Geld- und Kapitalmärkten und natürlich die Bonität des Kreditwerbers. Zinsen sind der Preis für die Leihgabe von Geldwerten über einen bestimmten Zeitraum. Ist der Zeitraum unbestimmt muss unterschieden werden zwischen Zins mit und Zins ohne Zinseszins. Beim Zins mit Zinseszins wird der Zins (sofern er nicht abgetragen wird oder werden kann) jeweils nach festgelegten Intervallen der Schuld hinzugefügt und somit im nächsten Intervall mit verzinst. Beim Zins ohne Zinseszins dagegen wird dieser nach jeweils festgelegten Intervallen vom Schuldner an den Gläubiger ausgezahlt. Zur Unterscheidung von Soll- und Habenzinsen: Nimmt man einen Kredit z. B. bei einer Bank auf, so spricht man von Sollzinsen. Legt man im Gegensatz dazu Geld bei einer Bank an, spricht man von Habenzinsen.
Zinsbindung
Als Zinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, für den der zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbarte Zinssatz gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Risiko der Zinsschwankung somit ausgeschlossen. Derartige Darlehen werden auch als Festzinsdarlehen bezeichnet. Man muss allerdings darauf achten, die Zinsbindung nicht mit der Darlehenslaufzeit zu verwechseln. Die Laufzeit des Darlehens gibt an, bis wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss und bezieht sich nicht auf Zinsbindung.
Zinsbindungsfrist
Als Zinsbindungsfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem sich der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz nicht verändert. Die Zinsbindungsfristen können unterschiedlich sein; üblich sind Fristen von 5, 10 oder 15 Jahren. Sollte der Kredit nach dem Ende der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit haben ist eine Anschlussfinanzierung erforderlich. In diesem Fall wird ein neuer, am aktuellen Kapitalmarktniveau orientierter, Festzinssatz vereinbart.
Zinsgleitklausel
Bei der Zinsgleitklausel handelt es sich um eine Klausel in den Darlehensbedingungen, die seit 1. März 1997 in Kraft ist. Die Zinsgleitklausel berechtigt den Darlehensgeber, Darlehenszinsen mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer zu erhöhen oder zu senken. Dies ist dadurch möglich, dass der Zinssatz durch die Zinsgleitklausel an einen Indikator, z. B. den Diskontsatz gekoppelt ist. Der Verbraucher bzw. Kunde eines Kreditunternehmens braucht sich aufgrund dieser Klausel um mögliche Änderungen nicht mehr zu kümmern.
Zwischenfinanzierung
Zum Mittel der Zwischenfinanzierung wird besonders im Wohnungsbau, vor allem bei Neubauten, gegriffen. Zwischenfinanzierungen sind besonders in Fällen üblich, in denen der Zeitraum vom Baubeginn bis zur Auszahlung der Bauspargelder oder Hypothekendarlehen finanziell überbrückt werden muss; es handelt sich also um ein Mittel zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs. Bei der Zwischenfinanzierung handelt es sich um kurz- bis mittelfristige Kredite, die später meist durch die Auszahlung langfristiger Finanzierungsmittel abgelöst werden (z. B. langfristige Darlehen oder Eigenkapital).